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Wirtschaftsplan 6 min

Wirtschaftsplan für die WEG: Was muss rein?

Der Wirtschaftsplan schätzt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres und legt die Hausgeld-Vorauszahlungen fest.

Welche Positionen gehören hinein?

Auf der Ausgabenseite: laufende Kosten (z. B. Versicherung, Müll, Wasser, Hausstrom, Wartung) und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.

Auf der Einnahmenseite: die Hausgeld-Vorauszahlungen der Eigentümer, verteilt nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel (meist Miteigentumsanteile).

Beschluss über die Vorschüsse

Seit der WEG-Reform beschließen die Eigentümer nicht mehr den Wirtschaftsplan selbst, sondern die auf seiner Grundlage zu leistenden Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG).

Der Plan selbst dient als Berechnungsgrundlage und sollte den Eigentümern vorliegen.

Erhaltungsrücklage einplanen

Eine angemessene Zuführung zur Erhaltungsrücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Wie hoch sie sein sollte, hängt von Alter und Zustand des Gebäudes ab.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand der Inhalte berücksichtigt das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (seit 01.12.2020).

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