Eigentümerversammlung vorbereiten: Schritt für Schritt
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium der WEG. Wer sie sauber vorbereitet, vermeidet anfechtbare Beschlüsse und spart viel Zeit.
1. Einladung
Die Einladung erfolgt in Textform und muss seit der WEG-Reform mindestens drei Wochen vor der Versammlung zugehen (§ 24 Abs. 4 WEG), sofern kein dringender Fall vorliegt.
Die Einladung enthält Ort, Zeit und die vollständige Tagesordnung mit konkreten Beschlussgegenständen.
2. Tagesordnung & Beschlussvorlagen
Formulieren Sie zu jedem Punkt einen konkreten Beschlussvorschlag. So wissen die Eigentümer vorab, worüber abgestimmt wird.
Holen Sie bei Maßnahmen rechtzeitig Angebote ein und legen Sie diese der Einladung bei.
3. Durchführung & Beschlussfähigkeit
Seit der Reform ist die Versammlung unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig (§ 25 Abs. 3 WEG). Es zählt grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Protokollieren Sie jeden Beschluss im Wortlaut samt Abstimmungsergebnis.
4. Protokoll & Beschlusssammlung
Das Protokoll sollte zeitnah erstellt und allen Eigentümern zugänglich gemacht werden.
Gefasste Beschlüsse gehören in die Beschlusssammlung – sie muss laufend geführt werden (§ 24 Abs. 7 WEG).
Checkliste
- Frist von 3 Wochen einhalten
- Konkrete Beschlussvorschläge formulieren
- Angebote beilegen
- Beschlüsse im Wortlaut protokollieren
- Beschlusssammlung aktualisieren
Weiterführende Quellen
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand der Inhalte berücksichtigt das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (seit 01.12.2020).
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