Zurück zum Ratgeber
WEG-Selbstverwaltung 7 min

WEG ohne Hausverwalter: So gelingt die Selbstverwaltung

Gerade kleine Wohnungseigentümergemeinschaften finden oft keinen Verwalter mehr – oder möchten Kosten sparen. Die gute Nachricht: Eine WEG darf sich grundsätzlich selbst verwalten. Wichtig ist nur, die Aufgaben klar zu verteilen und Entscheidungen sauber zu dokumentieren.

Ist Selbstverwaltung überhaupt erlaubt?

Ja. Das Gesetz schreibt keinen externen Verwalter vor. Hat die Gemeinschaft keinen Verwalter bestellt, wird sie gemeinschaftlich durch die Wohnungseigentümer vertreten (§ 9b WEG).

In der Praxis benennt die WEG meist einen verantwortlichen Miteigentümer, der die laufenden Dinge organisiert. Diese Benennung ersetzt aber keine Verwalterbestellung – die Vertretungsmacht richtet sich weiter nach dem Gesetz.

Welche Aufgaben fallen an?

Typisch sind: Eigentümerversammlung organisieren, Beschlüsse dokumentieren, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen, Hausgeld verwalten, die Erhaltungsrücklage führen und kleinere Reparaturen beauftragen.

Damit nicht jede Kleinigkeit blockiert, kann die WEG einen Verwaltungs- und Freigaberahmen beschließen: Bis zu welchem Betrag darf direkt beauftragt werden, ab wann ist eine Freigabe oder ein Beschluss nötig?

So bleibt es rechtssicher

Entscheidend ist Dokumentation: Wer hat was wann beschlossen? Beschlüsse außerhalb der Versammlung (Umlaufbeschluss) sind grundsätzlich nur wirksam, wenn alle Eigentümer in Textform zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG).

Eine digitale Lösung wie WEGnavigator hilft, Beschlüsse, Belege und Fristen an einem Ort zu sammeln und nachvollziehbar zu halten.

Checkliste

  • Verantwortliche Person benennen (Beschluss)
  • Verwaltungs- und Freigaberahmen festlegen
  • Eigentümerliste mit Einheiten und Anteilen erfassen
  • Beschlüsse und Belege zentral dokumentieren
  • Erhaltungsrücklage separat führen

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand der Inhalte berücksichtigt das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (seit 01.12.2020).

WEG selbst verwalten – Schritt für Schritt

WEGnavigator führt Sie durch Versammlungen, Beschlüsse, Finanzen und Maßnahmen.

Kostenlos testen

Weitere Ratgeber-Artikel