Verwalterwechsel: Schritt für Schritt von A bis Z
Ein Verwalterwechsel ist gut machbar, wenn man die Reihenfolge kennt: Abberufung, Bestellung des Nachfolgers (oder Selbstverwaltung) und geordnete Übergabe der Unterlagen.
Abberufung des alten Verwalters
Der Verwalter kann jederzeit durch Beschluss abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Neuen Verwalter bestellen – oder selbst verwalten
Die Bestellung des neuen Verwalters erfolgt ebenfalls per Beschluss. Alternativ kann die WEG die Selbstverwaltung beschließen und eine verantwortliche Person benennen.
Übergabe der Unterlagen
Der alte Verwalter muss alle Verwaltungsunterlagen herausgeben: Beschlusssammlung, Abrechnungen, Verträge, Kontounterlagen und Belege. Lassen Sie sich die Vollständigkeit bestätigen.
Checkliste
- Abberufung per Beschluss
- Nachfolge klären (Verwalter oder Selbstverwaltung)
- Konten und Vollmachten umstellen
- Unterlagen vollständig übernehmen
Weiterführende Quellen
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand der Inhalte berücksichtigt das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (seit 01.12.2020).
WEG selbst verwalten – Schritt für Schritt
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