Erhaltungsrücklage: Wie hoch sollte sie sein?
Die frühere „Instandhaltungsrücklage" heißt seit der Reform „Erhaltungsrücklage". Sie sorgt dafür, dass größere Reparaturen nicht zu Sonderumlagen führen.
Wie viel ist angemessen?
Eine pauschale Pflichthöhe gibt es nicht. Als Orientierung dienen die sogenannte Petersche Formel oder ein fester Betrag je Quadratmeter und Jahr – abhängig von Alter und Zustand des Gebäudes.
Wichtig: Die Zuführung muss „angemessen" sein; eine zu niedrige Rücklage kann ordnungswidriger Verwaltung entsprechen.
Getrennt führen und transparent halten
Die Rücklage gehört der Gemeinschaft und sollte getrennt vom laufenden Konto geführt werden. Stand und Entwicklung gehören in die Jahresabrechnung.
Weiterführende Quellen
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand der Inhalte berücksichtigt das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (seit 01.12.2020).
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